AGB

Rücktritt/ Kündigung

Nach Buchung kann bis zu 3 Tage vor Beginn des Kurses persönlich, telefonisch oder per Email der Kurs storniert werden, es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an. Diese Gebühr muss überwiesen werden auf das Konto Empfänger Dorothea Kramp, IBAN DE31200411110802030700, Bank: Comdirect

Danach ist bei Stornierung des Kurses die gesamte Kursgebühr fällig (siehe Säumnisgebühr). Da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

 

 

Datenschutzerklärung und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art.9Abs.3DSGVO.  Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfen dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit den öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301aAbs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.

Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14bUStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres. Nach §630f Abs. 3BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für Dokumentationen der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Im Hinblick auf §199Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15DSGVO), Berichtigung (Art.16DSGVO), Löschung (Art. 17DSGVO) oder Einschränkungen der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21DSGVO). Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesschutzbehörde zu erheben.