AGB

Erreichbarkeit
Mo- Fr 8:30-12:30h und 15-17:00h

Wochenende und Feiertags nur in vorheriger Absprache für Betreute.

In Zeiten der Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an den behandelnden Gynäkologen oder Kinderarzt. In unklaren Fällen und Notfällen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Klinik - Bruchsal Kreißsaal 07251-70857370
Oder die Kinderklinik Karlsruhe 0721-9743310.

Weitere Möglichkeiten sich kurzfristig Hilfe zu suchen, wenn Sie keine Hebammenbetreuung haben, sind die offenen Hebammensprechstunden:
In der Diakonie in Bruchsal (nach Voranmeldung- Infos unter Hebammensprechstunde (diakonie-laka.de)

Terminvereinbarung 
Termine nur nach persönlicher Vereinbarung per SMS oder Signal unter 0152 08525862.Terminabsagen seitens der Betreuten <12h vor Terminbeginn oder versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt. 

Terminverlegung

Berufsbedingt können ggf Termine seitens der Hebamme kurzfristig verlegt werden, Gründe hierfür können sein :

  • unplanmäßigen und medizinisch notwendigen Einsätze
  • Erkrankung der Hebamme
  • Verzögerung durch ungeplante  Verkehrshindernisse

In solchen Fällen wird schnellstmöglich Bescheid gegeben und eine zeitnahe Verlegung wird angestrebt.

Umzug der Betreuten 

Die vertraglich zugesicherte Betreuuung bezieht sich auf im Vertrag angegebene Adresse. Sollte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ein Umzug stattfinden kann eine Fortführung der Betreuung nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Zieht die Betreute außerhalb des Betreuungsgebiets der Hebamme erlischt der weitere Anspruch auf die Betreuung.

Hebammensprechstunde bei Dorothea Kramp

Schwangere und Mamas, die keine Hebammen Betreuung gefunden haben, können Termine in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit telefonisch per SMS oder Signal Termine vereinbaren.

Die Sprechstunde findet in der Hebammenpraxis Baby Harmonie in Kraichtal- Unteröwisheim statt.

Falls die Krankenkasse die Kosten für die Leistungen in der Hebammensprechstunde ablehnt (zum Beispiel bei Kontingentüberschreitung), werden die Termine privat in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn Termine versäumt werden oder nicht rechtzeitig (12 Stunden vorher) abgesagt werden.

Haftung

Ich hafte für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für meine angebotenen Tätigkeiten besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Bei Hinzuziehung eines  Arztes besteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis.

Kursbedingungen 

Die Kosten für die Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Versäumte Kurs Stunden können nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Diese Kursstunden müssen von der Kursteilnehmerin selbst bezahlt werden, unabhängig vom Grund der Abwesenheit.
Am Ende des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über die versäumten Stunden.
(Ausnahme: vorzeitige Geburt des Kindes).

Kurstermine können seitens der Hebamme kurzfristig in dringenden Fällen verlegt werden.

Geburtsvorbereitung ist nur buchbar mit Partner oder der Person die die Kursteilnehmerin zur Geburt begleitet. Die Gebühr für die Begleitperson wird privat abgerechnet und ist vor Kursbeginn zu zahlen.Wird die Begleitperson am Kurstag verhindert, wird die Gebühr nicht erstattet, unabhängig vom Grund.

Die gesetzliche und private Krankenkasse vergütet 14h Geburtsvorbereitung. Falls noch bei einer anderen Hebamme einen Kurs besucht wurde, werden die nicht übernommenen Stunden privat berechnet.


Rücktritt/ Kündigung von Kursangeboten 

Nach Buchung kann bis zu 3 Tage vor Beginn des Kurses persönlich, telefonisch oder per Email der Kurs storniert werden, es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an. Diese Gebühr muss überwiesen werden auf das Konto Empfänger Dorothea Kramp, IBAN DE31200411110802030700, Bank: Comdirect

Bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung fällt eine Ausfallgebühr in Höhe der Kursgebühr an.

Bei Stornierung des Kurses später als 3 Tage vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig. Da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Datenschutzerklärung und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art.9Abs.3DSGVO.  Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfen dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit den öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301aAbs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.

Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14bUStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres. Nach §630f Abs. 3BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für Dokumentationen der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Im Hinblick auf §199Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15DSGVO), Berichtigung (Art.16DSGVO), Löschung (Art. 17DSGVO) oder Einschränkungen der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21DSGVO). Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesschutzbehörde zu erheben.