Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Erreichbarkeit
Mo- Fr 8:30-12:30h und 15-17:00h
Wochenende und Feiertags nur in vorheriger Absprache für Betreute.
In Zeiten der Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an den behandelnden Gynäkologen oder Kinderarzt. In unklaren Fällen und Notfällen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Klinik - Bruchsal Kreißsaal 07251-70857370
Oder die Kinderklinik Karlsruhe 0721-9743310.
Terminvereinbarung
Termine nur nach persönlicher Vereinbarung per SMS oder Signal unter 0152 08525862.Terminabsagen seitens der Betreuten <12h vor Terminbeginn oder versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt.
Terminverlegung
Berufsbedingt können ggf Termine seitens der Hebamme kurzfristig verlegt werden, Gründe hierfür können sein :
In solchen Fällen wird schnellstmöglich Bescheid gegeben und eine zeitnahe Verlegung wird angestrebt.
Umzug der Betreuten
Die vertraglich zugesicherte Betreuuung bezieht sich auf im Vertrag angegebene Adresse. Sollte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ein Umzug stattfinden kann eine Fortführung der Betreuung nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Zieht die Betreute außerhalb des Betreuungsgebiets der Hebamme erlischt der weitere Anspruch auf die Betreuung.
Hebammensprechstunde bei Dorothea Kramp
Schwangere und Mamas, die keine Hebammen Betreuung gefunden haben, können Termine in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit telefonisch per SMS oder Signal Termine vereinbaren.
Die Sprechstunde findet in der Hebammenpraxis Baby Harmonie in Kraichtal- Unteröwisheim statt.
Falls die Krankenkasse die Kosten für die Leistungen in der Hebammensprechstunde ablehnt (zum Beispiel bei Kontingentüberschreitung), werden die Termine privat in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn Termine versäumt werden oder nicht rechtzeitig (12 Stunden vorher) abgesagt werden.
Haftung
Ich hafte für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für meine angebotenen Tätigkeiten besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Bei Hinzuziehung eines Arztes besteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis.
Kursbedingungen
Die Kosten für die Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Versäumte Kurs Stunden können nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Diese Kursstunden müssen von der Kursteilnehmerin selbst bezahlt werden, unabhängig vom Grund der Abwesenheit.
Am Ende des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über die versäumten Stunden.
(Ausnahme: vorzeitige Geburt des Kindes).
Kurstermine können seitens der Hebamme kurzfristig in dringenden Fällen verlegt werden.
Geburtsvorbereitung ist nur buchbar mit Partner oder der Person die die Kursteilnehmerin zur Geburt begleitet. Die Gebühr für die Begleitperson wird privat abgerechnet und ist vor Kursbeginn zu zahlen.Wird die Begleitperson am Kurstag verhindert, wird die Gebühr nicht erstattet, unabhängig vom Grund.
Die gesetzliche und private Krankenkasse vergütet 14h Geburtsvorbereitung. Falls noch bei einer anderen Hebamme einen Kurs besucht wurde, werden die nicht übernommenen Stunden privat berechnet.
Rücktritt/ Kündigung von Kursangeboten
Nach Buchung kann bis zu 3 Tage vor Beginn des Kurses persönlich, telefonisch oder per Email der Kurs storniert werden, es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an. Diese Gebühr muss überwiesen werden auf das Konto Empfänger Dorothea Kramp, IBAN DE31200411110802030700, Bank: Comdirect
Bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung fällt eine Ausfallgebühr in Höhe der Kursgebühr an.
Bei Stornierung des Kurses später als 3 Tage vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig. Da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Datenschutzerklärung und Schweigepflicht
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art.9Abs.3DSGVO. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14bUStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres. Nach §630f Abs. 3BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für Dokumentationen der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Im Hinblick auf §199Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15DSGVO), Berichtigung (Art.16DSGVO), Löschung (Art. 17DSGVO) oder Einschränkungen der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21DSGVO). Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesschutzbehörde zu erheben.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.